Kontaktformular öffnen
Anrufen

Baurecht

Die fortschreitende technische Entwicklung, immer komplexere Bauabläufe, knappe Baufristen und drohende Pönalen und marginale Gewinnspannen - die Herausforderungen an Professionisten steigen stetig. Kaum ein Bauvorhaben wird ohne (zumindest behauptete) Mängel verwirklicht. Allfällige gerichtliche Auseinandersetzungen sind nicht zuletzt auf Grund der Notwendigkeit aufwändiger Sachverständigengutachten kostspielig. Klare vertragliche Vereinbarungen im Vorfeld und rasches Handeln zur Beweissicherung im Ernstfall können Streitigkeiten vorbeugen oder Grundlage für den späteren Prozesserfolg sein. Die stetige Fortschreibung der Judikatur zu den Warn- und Sorgfaltspflichten der Bauunternehmer, die strengen Haftungsmaßstäbe und komplexen Sachverhalte erfordern Spezialwissen und stetige Aktualisierung. Rechtsanwalt Dr. Christopher Fink, aus unserer Kanzlei in Imst, hat zu einem baurechtlichen Thema an der Universität Innsbruck promoviert und sich in diesem spannenden Rechtsbereich durch die laufende Vertretung von Bauunternehmen und "einfachen Häuslbauern" eine besondere Kompetenz erarbeitet. Wir helfen Bauunternehmen dabei, sich angesichts des hohen Preisdrucks nicht auch noch durch unberechtigte Korrekturen oder Mängelrügen die wenige Butter vom Brot nehmen zu lassen. Wir - Ihre Anwälte im Tiroler Oberland - helfen Bauherren dabei, das zu bekommen, für das Sie bezahlt haben, nämlich ein mängelfreies Gewerk und keinen „Pfusch am Bau“. Das Bundesvergabegesetz (BVergG) zwingt den öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung formeller Vergabeverfahren, das Bietergleichbehandlung, Transparenz und Kosteneffizienz gewährleisten soll. Kurze Fristen zur Bekämpfung von Entscheidungen des Auftraggebers zwingen zu raschem und präzisem Handeln, um sich nicht seiner Einwendungen gänzlich zu begeben. Wir vertreten Bieter, deren Angebote zu Unrecht ausgeschieden oder übergangen wurden.

 

Jetzt Anfragen