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Prozessrecht

STREITkultur: Wir können streiten! Als streitige Kanzlei haben wir uns auf die Vertretung unserer Mandanten in Zivilprozessen vor den Gerichten spezialisiert. Die genaue Kenntnis der Rechtslage ist selbstverständliche Grundlage unseres Tuns. Die gründliche Aufarbeitung des konkreten Sachverhaltes und der zur Verfügung stehenden Beweismittel (Schilderung der eigenen Partei, Zeugen, Urkunden, Fotos) im Vorfeld ermöglicht uns eine Einschätzung der Erfolgsaussichten und die Abgabe einer verbindlichen Empfehlung an die Mandanten unserer Kanzlei Fink im Tiroler Oberland. Unsere Erfahrung aus unzähligen Gerichtsstreitigkeiten hilft uns, eine individuelle Prozessstaktik festzulegen und im Gerichtssaal alle notwendigen Angriffs- und Verteidigungsmittel dafür einzusetzen, die Interessen unseres Mandanten zu befördern. Wir führen keine aussichtslosen Prozesse, nur des Prozessierens willens. Oft führt ein außergerichtlicher oder gerichtlicher Vergleich zu einer raschen, vernünftigen Streitbeilegung. Manchmal ist unseren Mandanten aber auch besser damit geholfen, unsichere Ansprüche nicht weiter zu verfolgen, bevor sie „gutes Geld schlechtem Geld“ nachwerfen. Ob bei der Verfolgung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen nach Skiunfällen oder Verkehrsunfällen (etwa auf Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Sachschaden, Heilungskosten, erhöhter Pflegebedarf, etc.), in nachbarrechtlichen Streitigkeiten (Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Dienstbarkeitsrechten, Grenzstreitigkeiten, die Abwehr von Immissionen, etc.), Klagen auf Kaufpreis oder Werklohn, Klagen zur Feststellung des Erbrechts oder zur Erlangung von Pflichtteilsansprüchen, Ansprüchen aus ärztlichen Fehlbehandlungen, unrichtigen Gutachten oder Baumängeln, wir suchen stets den „Zug zum Tor“ und machen KURZEN PROZESS.

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